Behandlung im Voraus Planen

BVP / Behandlung im Voraus Planen, was ist das?

 

BVP ist eine neue Form der Patientenverfügung nach dem DiV-BVP Standard. Es hat sich in Praxis gezeigt, dass vielfach herkömmliche Patientenverfügungen - so sie überhaupt vorliegen, im Behandlungsfall aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar sind.


Medizinische und pflegerische Behandlung soll patientenzentriert erfolgen, das heißt so eng wie möglich an den Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Person orientiert sein. Menschen sollen so behandelt werden, wie sie das wollen – auch dann, wenn sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können. Das gilt namentlich auch und besonders für medizinische Behandlung mit dem Ziel der Lebensverlängerung, die ihre Grenze am Patientenwillen findet. Was so selbstverständlich klingt und gemäß unserem Rechtssystem auch schon seit langem selbstverständlich sein sollte, bleibt in der klinischen Realität zwischen Patienten, Angehörigen und dem Behandlungsteam auf der anderen Seite oft unerfüllt. Gerade im Bereich der vorausschauenden Bildung und Äußerung des Patientenwillens für künftige Entscheidungen, wie er in Patientenverfügungen dokumentiert wird, sind wir von einer etablierten Kultur der Beachtung des Patientenwillens noch weit entfernt. Immer noch hat die große Mehrheit der Menschen, für die stellvertretend Entscheidungen getroffen werden müssen, keine Patientenverfügung. Und wir wissen aus der Forschung, dass Patientenverfügungen, auch wenn es sie gibt, häufig unwirksam bleiben: weil sie nicht vorliegen, nicht aussagekräftig oder nicht verlässlich erscheinen oder auch weil sie von Seiten des Behandlungsteams keine Beachtung finden.

"Advance Care Planning ist ein neues Konzept, eine gänzlich neue Herangehensweise an die vorausschauende Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung des Patientenwillens. Sie wurde in den 1990er Jahren in den USA entwickelt, um dem Patientenwillen nachhaltig zur Geltung zu verhelfen, und ist mittlerweile in vielen westlichen Ländern erfolgreich und zunehmend verbreitet (vgl. zum Beispiel www.respectingchoices.org).


ACP hat zum Ziel, dass Menschen so behandelt werden, wie sie das möchten – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr über ihre medizinische Behandlung entscheiden können. Das Kernelement von ACP ist ein durch speziell dafür qualifizierte Gesundheitsfachkräfte begleiteter, von Achtsamkeit und Respekt geprägter, kommunikativer Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Patientenwillens."

 

https://www.acp-d.org/

 

§ 132g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes ermöglicht Einrichtungen der stationären Alten- und der Eingliederungshilfe unter bestimmten Voraussetzungen den Bewohnern eine durch die Krankenkassen finanzierte „Gesundheitliche Versorgungsplanung“anzubieten. Dies ist die Aufgabe von speziell dafür qualifizierten ACP Beratern nach § 132g SGB V.

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Rahmenvereinbarung nach § 132g SGB V
2018_Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_G
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Mein Angebot als zertifizierter ACP Berater / BVP-Gesprächsbegleiter nach § 132g SGB V mit dem Nachweis 2  ist an Sie die von Achtsamkeit, Respekt und Wertschätzung bestimmte

 

individuelle Begleitung auf Augenhöhe in der Entwicklung, Erstellung und Dokumentation einer persönlichen Behandlungsplanung / Patientenverfügung nach dem DiV-BVP Standard.

 

Eine Gesprächsbegleitung kann aus privatem Interesse erfolgen  oder als externer Berater in einer Einrichtung der Eingliederungs- und Altenhilfe. Bitte fragen Sie gerne nach und ich lasse Ihnen nähere Informationen zukommen.